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Freitag, 9. April 2021

Amtliche Bekanntmachung

über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im künftigen Sanierungsgebiet "Ortskern Pfaffenrot"

Die Gemeinde Marxzell hat sich am 22. September 2020 erfolgreich um das städtebauliche Sanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg beworben. Mit dem Bewilligungsbescheid des zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 10. Februar 2021 wurde dem Antrag der Gemeinde Marxzell stattgegeben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Marxzell hat in seiner Sitzung am 22. März 2021 beschlossen, die vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet "Ortskern Pfaffenrot" nach § 141 Abs. 3 BauGB einzuleiten.
In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen.


Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst ca. 12,7 ha und ist im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 8. Februar 2021 abgegrenzt.


Gemäß § 141 Abs. 3 des BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.


Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.


Die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Benutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im Untersuchungsgebiet sind gem. § 138, Abs. 1 des BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart beauftragt.


Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiet ist im nachfolgend abgebildeten Lageplan dargestellt.
 
Bereich des Untersuchungsgebietes nach § 141 BauGB

Bereich des Untersuchungsgebietes nach § 141 BauGB