Aktuelles

Hinweis des Friedhofsamtes - Pflege der Rasengräber durch den Bauhof

Mittwoch, 09. September 26

Das Friedhofsamt bittet darum, Rasengräber (Erdgräber und Urnengräber) nicht mit Grabschmuck, Vasen oder sonstigen Gegenständen zu versehen.

Auf den Rasengräbern abgestellter Grabschmuck erschwert die regelmäßige Rasenpflege durch unseren Bauhof erheblich und macht ein ungehindertes Mähen der Rasenflächen nicht möglich.


Daher wird auf den Rasengräbern abgestellter Grabschmuck im Rahmen der Pflegearbeiten entfernt und für 14 Tage am Rand der Rasengräber zur Abholung bereitgestellt.


Nach Ablauf dieser Frist wird nicht abgeholter Grabschmuck entsorgt.


Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, damit die Rasenflächen ordnungsgemäß gepflegt werden können.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.


Ihr Friedhofsamt der Gemeinde Marxzell

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