Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Marxzell für das Haushaltsjahr 2026
Mittwoch, 27. Mai 26
Die Rechtsaufsichtsbehörde (das Landratsamt Karlsruhe) hat mit Schreiben vom 08.05.2026 - aufgrund des § 121 Absatz 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) - die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Marxzell am 23. März 2026 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt.
Gleichzeitig wurde gemäß § 87 Absatz 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung i.H.v. 2.900.000 € für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Marxzell mit Haushaltsplan ist gemäß § 81 Absatz 3 GemO auf der Homepage der Gemeinde Marxzell im Bereich „Ortsrecht“ einsehbar.
Link zur Homepage: https://www.marxzell.de/ortsrecht/
Gemäß § 81 Absatz 3 GemO wird die Haushaltssatzung 2026 nachstehend öffentlich bekanntgemacht.
Haushaltssatzung der Gemeinde Marxzell für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23.03.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
- im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
15.082.000
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
-17.700.000
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-2.618.000
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-2.618.000
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
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2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
14.530.200 |
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2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
-16.627.800 |
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2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts |
-2.097.600 |
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2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
1.296.500 |
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2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
- 3.239.000 |
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2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
- 1.942.500 |
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2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf |
- 4.040.100 |
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2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
2.900.000 |
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2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
-181.400 |
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2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
2.718.600 |
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2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, |
- 1.321.500 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 2.900.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.



