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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Marxzell für das Haushaltsjahr 2026

Mittwoch, 27. Mai 26

Die Rechtsaufsichtsbehörde (das Landratsamt Karlsruhe) hat mit Schreiben vom 08.05.2026 - aufgrund des § 121 Absatz 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) - die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Marxzell am 23. März 2026 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt.

Gleichzeitig wurde gemäß § 87 Absatz 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung i.H.v. 2.900.000 € für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Marxzell mit Haushaltsplan ist gemäß § 81 Absatz 3 GemO auf der Homepage der Gemeinde Marxzell im Bereich „Ortsrecht“ einsehbar.

Link zur Homepage: https://www.marxzell.de/ortsrecht/

Gemäß § 81 Absatz 3 GemO wird die Haushaltssatzung 2026 nachstehend öffentlich bekanntgemacht.

Haushaltssatzung der Gemeinde Marxzell für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23.03.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                   EUR

    1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

    15.082.000

    1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

    -17.700.000

    1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

    -2.618.000

    1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

    0

    1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

    0

    1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

    0

    1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

    -2.618.000

    2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

14.530.200

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-16.627.800

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
       
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-2.097.600

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.296.500

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 3.239.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 1.942.500

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
         (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 4.040.100

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

2.900.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-181.400

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
           Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

2.718.600

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
           Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

- 1.321.500


§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 2.900.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

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