

Öffentliche Bekanntmachung
Mittwoch, 07. Oktober 26
Bebauungsplan "Höhenstraße Ost"" und örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungs-plan in Marxzell, Ortsteil Burbach Hier: Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Marxzell hat in seiner Sitzung am 22.06.2026 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes „Höhenstraße Ost“ sowie der örtlichen Bauvorschriften in Marxzell gebilligt und die Durchführung der erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und ohne Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Gemeinde das Planungsziel, eine behutsame und geordnete Nachverdichtung im Geltungsbereich zu ermöglichen, um dem hohen Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 2.750 m² sowie das Flurstück Nr. 2144 ganz und teilweise das Flurstück Nr. 2145 (Höhenstraße). Die genaue, maßgebliche zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dargestellten Lageplan.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Höhenstraße Ost“ und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Begründung und Fachbeitrag Artenschutz sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom
09.10.2026 bis einschließlich 09.11.2026
unter https://www.marxzell.de/rathausnachrichten/ und über das zentrale Internetportal des Landes für die Bauleitplanung unter https://www.uvp-verbund.de/ eingesehen werden. Die Beteiligungsunterlagen liegen zudem bei der Gemeinde Marxzell, Rathaus Pfaffenrot, Karlsruher Str. 2, 76359 Marxzell während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgeben werden. An dieser Stelle sei der Hinweis gegeben, dass auch Kinder und Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit gelten.
Da der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften im Sinne des § 4a BauGB erneut veröffentlicht wird, wird nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Äußerungen und Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an gemeinde@marxzell.de, können aber auch schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Marxzell, Rathaus Pfaffenrot, Karlsruher Str. 2, 76359 Marxzell abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemeinde Marxzell, 07.10.2026
gez. Sabrina Eisele
Bürgermeisterin



