Bundestagswahl 2025: Wichtige Informationen zu Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen

Ab Anfang dieser Woche werden die Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Wahl zum Bundestag durch Austräger zugestellt.
Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden alle Wahlberechtigten, die zum Stichtag, 12.01.2025, in der Gemeinde Marxzell mit ihrer einzigen Wohnung oder, falls mehrere Wohnungen bestehen, mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Neben diesem Kriterium ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis - und damit für die Wahlberechtigung - allerdings, dass sie am Wahltag
- Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Sofern Sie wahlberechtigt sind und wider Erwarten bis 31.01.2025 kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro, Telefon 07248-9147-26 oder 9147-27 in Verbindung.
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen kann erst ab 10. Februar 2025 erfolgen. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Stimmzettel erst ab diesem Zeitpunkt verfügbar sind.