Wahlscheinantrag für die Bürgermeisterwahl 2023 per Internet

Zur Bürgermeisterwahl am 01.10.2023 und einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl am 15.10.2023 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Über nachfolgendem Link können Sie die Wahlscheinbeantragung online vornehmen.
Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08215047 erscheint ein Erfassungsformular. Hier geben Sie Ihre Antragsdaten ein.
Sie finden diese auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, welche bis spätestens 10.09.2023 an Sie zugesandt wird. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift übermitteln zu lassen. Sofern Sie in diesem Zuge die Briefwahlunterlagen auch für eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl beantragen möchten, denken Sie bitte daran, den entsprechenden Haken in das dafür vorgesehene Auswahlfeld zu setzen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post oder durch einen Amtsboten zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass eine Beantragung des Internetwahlscheins bis zum Donnerstag, 28.09.2023, 12:00 Uhr über den obigen Link möglich ist. Danach wird der Link entsprechend deaktiviert.
Das Wahlamt empfiehlt, die Briefwahlunterlagen ab Inaktivierung des Links für die Beantragung eines Internet-Wahlscheins, die direkte Vorsprache auf dem Einwohnermeldeamt. Auch wenn die Beantragung der Briefwahlunterlagen weiterhin auf dem schriftlichen Weg (bis zum Freitag, 29.09.2023, 18:00 Uhr per Mail oder Post) möglich ist und seitens des Einwohnermeldeamtes bearbeitet wird, ist die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht garantiert.
Sollte Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@marxzell.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen in besonderen Fällenist der Wahlschein über einen Notdienst des Wahlamtes zu beantragen. Bitte wenden Sie sich für diese Angelegenheiten an die Wahlleitung unter der Telefonnummer 07248/9147-20.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Silke Bauer, Tel. 07248/9147-26 oder per Mail an silke.bauer@marxzell.de
Carmen Kappler, Tel. 07248/9147-27 oder per Mail an carmen.kappler@marxzell.de