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Öffentliche Bekanntmachung über die Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „Wiesenhof“ in Marxzell

Der Gemeinderat der Gemeinde Marxzell hat am 17. November 2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Angebotsbebauungsplanes „Wiesenhof“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Planzeichnung, Begründung und Anlagen gebilligt. In seiner Sitzung am 17. November 2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Marxzell beschlossen, mit dem Entwurf des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Reitanlage Wiesenhof im Ortsteil Burbach in Marxzell ist eine überregional bekannte Institution in der Islandpferdezucht und eine Attraktion für Sport und Tourismus. Er ist ein Wirtschaftsbetrieb, von dem direkt und indirekt zahlreiche Arbeitsplätze abhängen, und der zudem die Kulturlandschaft des umliegenden Landschaftsschutzgebietes pflegt. Um den zeitgemäßen Betrieb langfristig zu sichern und eine hochwertige und am Tierwohl orientierte Pferdehaltung ermöglichen zu können, sind die Festsetzungen des bisher geltenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans anzupassen.

2012 wurde vom Gemeinderat dieser in Kraft gesetzte vorhabenbezogene Bebauungsplan „Landwirtschaftliche Reitanlage Wiesenhof“ mit nahezu deckungsgleichem Geltungsbereich als Satzung beschlossen. Das damals geplante Vorhaben wurde nie umgesetzt, der Durchführungsvertrag ist obsolet und der damalige Vorhabenträger ist nicht mehr der heutige Besitzer der Reitanlage. Die für zukünftige Planungen erforderlichen bauplanungsrechtlichen Änderungen sollen deshalb durch einen neuen Angebotsbebauungsplan ermöglicht werden. 

Aus den genannten Gründen der Anpassungen der Festsetzungen und der Entkopplung des Planungsrechts vom obsoleten, damals nicht umgesetzten Vorhaben, ist die Aufstellung des Angebotsbebauungsplans erforderlich.

 

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1231, 1232, 1233, 1234, 1245, 1246, 1247, 1248, 1249, 1250, 1251, 1252, 1253/1, 1336 und Teile der Flurstücke 1334, 1337, 1254.

Für die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der folgende Kartenausschnitt (nicht maßstäblich) maßgeblich:

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Wiesenhof“ in der Fassung vom 17.11.2025.

Verfahrensart

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 13 Abs. 3 BauGB). Da die Ermittlung des Ausgleichs aus dem rechtskräftigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Landwirtschaftliche Reitanlage Wiesenhof“ nicht mehr nachvollziehbar, wurde in Absprache mit den Behörden ein „Fachbeitrag Naturschutz mit Eingriffs- und

Ausgleichsbilanzierung“ (ALAND, Karlsruhe, November 2025) erarbeitet. Artenschutzrechtliche Belange und Vorschriften sind berücksichtigt worden.

Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB kann für Bebauungspläne angewandt werden, die der Innenentwicklung, Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen.

Im vorliegenden Fall kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden, weil folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Es handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, da das Plangebiet innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes für ein Sondergebiet „Reitanlage“ liegt;
  • Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO liegt unter dem Schwellenwert von 20.000 m²;
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne des § 1 (6) Nr. 7b BauGB (keine Natura-2000-Gebiete betroffen);
  • Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, sind nicht geplant.

 

Beteiligungsverfahren

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wiesenhof“ mit örtlichen Bauvorschriften wird

 

von 01.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026

 

auf der Webseite der Gemeinde Marxzell unter https://www.marxzell.de/rathaus/oeffentlichkeitsbeteiligung/ und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abruf- und einsehbar.

Bestandteil der Veröffentlichung sind neben dem Entwurf des Bebauungsplans zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften folgende Anlagen:

  • Hinweise in der Fassung vom 17.11.2025
  • Begründung in der Fassung vom 17.11.2025
  • Fachbeitrag Artenschutz (ALAND) in der Fassung vom 04.11.2025
  • Fachbeitrag Naturschutz mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (ALAND) in der Fassung vom 04.11.2025
  • Entwässerungskonzept (Wald+Corbe) in der Fassung vom 30.09.2025
  • Geotechnisches Gutachten (GHJ) in der Fassung vom 24.10.2011
  • Versickerungsversuch (Seidler) in der Fassung vom 16.08.2022

Zusätzlich liegen die Unterlagen bei der Gemeinde Marxzell, Rathaus Pfaffenrot, Karlsruher Str. 2, 76359 Marxzell, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können - schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Marxzell abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Wiesenhof“ unberücksichtigt bleiben (§4a Abs. 5 BauGB).

 

Marxzell, den 28.11.2025

 

Sabrina Eisele, Bürgermeisterin