Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Höhenstraße Ost“ in Marxzell, Ortsteil Burbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Marxzell hat in seiner Sitzung am 26.01.2026 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes „Höhenstraße Ost“ in Marxzell, Ortsteil Burbach gebilligt und die Durchführung der erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Anlass und Ziel der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Gemeinde das Planungsziel, eine behutsame und geordnete Nachverdichtung im Geltungsbereich zu ermöglichen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 2.750 m² sowie die Flurstücks-Nummer 2144 ganz sowie teilweise das Flurstück Nr. 2145 (Höhenstraße). Die genaue, maßgebliche zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dargestellten Lageplan.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf des Bebauungsplans “Höhenstraße Ost“ und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung und Fachbeitrag Artenschutz sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die können in der Zeit
vom 09.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026
über die untenstehenden PDF-Dateien oder über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) eingesehen werden. Die Beteiligungsunterlagen liegen zudem bei der Gemeinde Marxzell, Rathaus Pfaffenrot, Karlsruher Str. 2, 76359 Marxzell, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Online-Einsichtnahme sowie der Einsichtnahme vor Ort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich zur Planung geäußert, diese erörtert und können Stellungnahmen abgeben werden. An dieser Stelle sei der Hinweis gegeben, dass auch Kinder und Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit gelten.
Die Äußerungen und Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stephan.hirth@marxzell.de können aber auch schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Marxzell, Rathaus Pfaffenrot, Karlsruher Str. 2, 76359 Marxzell abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Marxzell, den 03.02.2026
Sabrina Eisele, Bürgermeisterin