• [key] + 1: Bedienhilfe
  • [key] + 2: Suche öffnen/schließen
  • [key] + 3: direkt zum Menü
  • [key] + 4: direkt zum Inhalt
  • [key] + 5: Seitenanfang
  • [key] + 6: Kontaktinformationen
  • [key] + 7: Kontaktformular
  • [key] + 8: Startseite

[key] steht für die Tastenkombination, welche Sie drücken müssen, um auf die accesskeys Ihres Browsers zugriff zu erhalten.

Windows:
Chrome, Safari, IE: [alt], Firefox: [alt][shift]

MacOS:
Chrome, Firefox, Safari: [ctrl][alt]

Zwischen den Links können Sie mit der Tab-Taste wechseln.

Karteireiter, Tabmenüs und Galerien in der Randspalte wechseln Sie mit den Pfeil-Tasten.

Einen Link aufrufen können Sie über die Enter/Return-Taste.

Denn Zoomfaktor der Seite können Sie über Strg +/- einstellen.

Frühzeitige Beteiligung "Erweiterung Carl-Benz-Schule" in Marxzell

Der Gemeinderat der Gemeinde Marxzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Erweiterung Carl-Benz-Schule“ in Marxzell gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Des Weiteren wurde in gleicher Sitzung der Entwurf gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Anlass und Ziel der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Gemeinde das Planungsziel, die Grundschule im Ortsteil Pfaffenrot zu erweitern, um eine zeitgemäße Schulentwicklung und eine langfristige Schulkapazität zu gewährleisten, gerade im Hinblick der geplanten Zentralisierung. Da eine Beurteilung nach § 34 BauGB nicht möglich ist, möchte die Gemeinde mit der Aufstellung des Bebauungsplans die planungsrechtliche Grundlage schaffen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von ca. 1,6 ha umfasst das Flurstück Nr. 311, auf dem die Schule mit Kindergarten und Sporthalle bereits besteht, sowie die Flurstücke Nr. 311/2 und Nr. 17. Der Geltungsbereich liegt am südöstlichen Ortseingang an der Pforzheimer Straße. Die genaue, maßgebliche zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dargestellten Lageplan.

 

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplans “Erweiterung Carl-Benz-Straße“ und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung und Fachbeitrag Artenschutz liegen in der Zeit

vom 04.04. bis einschließlich 12.05.2025

bei der Gemeinde Marxzell, Rathaus Pfaffenrot, Karlsruher Str. 2, 76359 Marxzell, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Beteiligungsunterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung können zudem über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Marxzell abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Marxzell, den 28.03.2025

gez.

Sabrina Eisele

Bürgermeisterin