Bebauungsplan „Alter Ortsetter Pfaffenrot“ und örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan in Marxzell
Donnerstag, 16. Juli 26
Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Marxzell hat in seiner Sitzung am 20.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Alter Ortsetter Pfaffenrot“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden. Eine frühzeitige Beteiligung und eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden bereits durchgeführt.
In seiner Sitzung am 27.04.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Marxzell den angepassten Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und deren erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 13a BauGB und § 74 Abs. 7 LBO beschlossen.
Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften beabsichtigt die Gemeinde, die planerische und rechtliche Grundlage für die Sicherung, Ordnung und Entwicklung der bestehenden, schützenswerten städtebaulichen Situation und den Erhalt des kleinteilig strukturierten Ortsbilds im Ortskern von Pfaffenrot zu schaffen. Gleichzeitig soll eine behutsame Nachverdichtung im städtebaulich verträglichen Umfang ermöglicht und eine unkontrollierte und unmaßstäbliche Bauentwicklung vorgebeugt werden. In diesem Sinne soll Wohnraum insbesondere für junge Familien entstehen, der sich in den ländlichen Charakter der dörflichen Struktur integriert. Die Planung soll unter Berücksichtigung von Nachbarschutz und Dorffrieden Planungssicherheit für Bauwillige schaffen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 8,7 ha liegt innerhalb der Ortslage Pfaffenrots in einem Areal zwischen der Karlsruher Straße, der Straße Im Neufeld, dem Prälat-Axtmann-Ring, der Silcherstraße und der Mozartstraße. Er schließt dabei insbesondere Flurstücke am südöstlichen Bereich der Riedinger Straße, an weiten Teilen der Ettlinger Straße, der Carl-Benz-Straße und der Markusstraße, sowie an der Kreuzstraße und im Anschlussbereich einen Teil der südlichen Mozartstraße mit ein.
Er umfasst die Flurstücke Nrn. 1, 1/1, 2, 2/1, 3, 3/1, 4, 5 (Carl-Benz-Straße), 6, 7, 8 (Markusstraße), 8/1, 9, 10, 10/1, 11, 12, 14, 15, 15/1, 15/2, 15/3, 16, 18, 19, 20, 20/1, 21, 23/1, 23/4, 24, 25, 25/1, 26, 26/1, 27/2, 28, 28/1, 28/2, 31, 32, 33, 34, 35, 35/1, 35/2, 35/3, 37, 37/1, 37/2, 37/3, 38, 38/1, 39, 39/1, 40/1, 40/2, 40/3, 40/4, 40/5, 40/6, 41, 42, 42/1, 43, 43/1, 45, 46 (Carl-Benz-Straße), 49/2, 49/3, 52/1, 52/4, 52/6, 52/7, 53, 55, 56, 57, 58, 58/2, 59, 60, 64, 65, 67, 68, 71, 223, 223/1, 223/2, 223/3, 223/4, 223/5, 224, 224/2, 225, 226, 227, 227/4, 228/1, 228/3, 230, 2232, 2233/2, 2233/3, 2453, 2453/1, 2454, 2455, 2455/1, 2465, 2466, 2467, 2469, 2473, 2473/1, 2476/1, 2519, 2520, 2521/1, 2521/3, 2570, 3083/1, 3417, 3418, 3419, 3419/1, 3420, 3421 ganz und teilweise die Flurstücke Nummer 17/1 (Ettlinger Straße, Carl-Benz-Straße, Kreuzstraße), 17/2 (Karlsruher Straße), 27 (Riedinger Straße), 29 (Markusstraße), 54 (Carl-Benz-Straße), 229, 3091 (Mozartstraße), 3190 und 3415 (Carl-Benz-Straße). Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.

Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Alter Ortsetter Pfaffenrot“ und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Begründung, städtebaulichem Konzept, Vorprüfung des Einzelfalls und Fachbeitrag Artenschutz können in der Zeit vom
24.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026
unter https://www.marxzell.de/rathausnachrichten/ und über das zentrale Internetportal des Landes für die Bauleitplanung unter https://www.uvp-verbund.de/ eingesehen werden. Die Beteiligungsunterlagen liegen zudem bei der Gemeinde Marxzell, Rathaus Pfaffenrot, Karlsruher Str. 2, 76359 Marxzell während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Online-Einsichtnahme sowie der Einsichtnahme vor Ort über die Planung informieren. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich zur Planung geäußert, diese erörtert und können Stellungnahmen abgegeben werden. An dieser Stelle sei der Hinweis gegeben, dass auch Kinder und Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit gelten.
Die Äußerungen und Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an gemeinde@marxzell.de, können aber auch schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Marxzell, Rathaus Pfaffenrot, Karlsruher Str. 2, 76359 Marxzell abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemeinde Marxzell, 14.07.2026
gez. Sabrina Eisele
Bürgermeisterin



