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Garagenflohmarkt

Ist ein privater Flohmarkt beim Ordnungsamt anmeldungspflichtig?

Tipps rund um die Organisation und Anmeldung eines privaten Flohmarkts erhalten Sie hier.

Staut sich bei Ihnen im Keller und Ihrer Garage der Trödel, lohnt es sich einen privaten Flohmarkt zu veranstalten. Handelt es sich um einen einmaligen Garagenflohmarkt auf Ihrem eigenen Grundstück ist dieser in der Regel nicht meldepflichtig.

 

Dennoch empfiehlt es sich, als Absicherung, das OK des Ordnungsamts zu holen. Möchten Sie jedoch regelmäßig einen privaten Flohmarkt organisieren, benötigen Sie eine Genehmigung.

 

Ein privater Flohmarkt – Was gilt es zu beachten?

Selbst wenn Ihr privater Flohmarkt eine einmalige Sache ist, gibt es einige Grundlagen zu beachten...

  • Zum Ausschenken von Alkohol auf dem Flohmarkt benötigen Sie eine Genehmigung.
  • Das Spielen von Musik in der Öffentlichkeit ist ein Thema für die GEMA. Um Ärger zu vermeiden sollten Sie auf Musik besser verzichten.
  • Sollten Sie einen Flohmarkt mit Ihren Nachbarn organisieren und sich die Marktstände auf dem Bürgersteig befinden, empfiehlt es sich den Rest der Nachbarschaft schriftlich über die Pläne in Kenntnis zu setzen. Hier wird dann auch eine Ausnahmegenehmigung für die Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums (Gehwege + Straßen) notwendig. Diese gilt es beim Ordnungsamt zu beantragen.
  • Verkaufen Sie Neuware, benötigen Sie bereits für einen einmaligen Trödelmarkt eine Genehmigung.
  • Wohnen Sie in einer Mietwohnung, empfiehlt es sich vom Vermieter eine Einverständniserklärung zu holen. Damit sind Sie bei Beschwerden von Nachbarn auf der sicheren Seite.
  • Behalten Sie das Kundenaufkommen im Auge, es darf zu keiner Verkehrsbeeinträchtigung durch parkende Autos kommen.
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Die Anmeldung beim Ordnungsamt

Möchten Sie Ihren Garagenflohmarkt dauerhaft und mit einer Gewinnerzielungsabsicht durchführen, ist es Ihre Pflicht ein Gewerbe anzumelden und die Einnahmen nach §15 EStG zu versteuern. Gegen eine geringe Gebühr von 19,50 Euro erhalten Sie vom zuständigen Amt einen Gewerbeschein. Durch diesen Gewerbeschein ist es Ihnen erlaubt, regelmäßig einen privaten Trödelmarkt auf Ihrem Grundstück abzuhalten.

 

 

Ihre Ansprechpartner

Zu folgenden Zeiten bin ich für Sie erreichbar:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag

08:30 -12:00 Uhr

 

Donnerstag

15:00 - 18:00 Uhr

Zuständiges Amt

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18:00 Uhr