Bodenrichtwerte
Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Gemeinde Marxzell die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, ggf. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.
Bodenrichtwerte haben keine rechtlich bindende Wirkung.
Aktuelle Bodenrichtwerte
Über das kostenfreie Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS BW) können ab sofort die Bodenrichtwerte, ermittelt zum Jahresbeginn 2022 im Internet abgerufen werden.
Um die Werte abzurufen, können Sie nachfolgenden Link verwenden:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Hierbei gibt es auch die Möglichkeit, sich über das Drucksymbol einen mehrseitigen PDF-Ausdruck generieren zu lassen. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen von BORIS BW.
Weitere Auskünfte erteilt:
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
im südlichen Landkreis Karlsruhe
Kirchenplatz 1 - 3
76275 Ettlingen
Telefon: 07243/101-8380 oder 8381
gutachterausschuss@ettlingen.de