Landesfamilienpass
Auch 2019 erlaubt der Landesfamilienpass, wie in den Vorjahren, Familien in Baden-Württemberg, kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt den Besuch von Schlössern, Gärten und Museen des Landes.
Es können neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen (Großeltern, Betreuungspersonen) den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen Personen können aber höchstes jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.
Der Gutschein "Wilhelma" berechtigt zu einem ermäßigten Eintritt, in der Zeit vom 1. März - 31. Oktober 2019 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif, anstelle des Normaltarifs. In der Zeit davor und danach gilt der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass).
Mit dem Gutschein "Blühendes Barock" erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von € 17. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 22. März 2019 und endet am 3. November 2019.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechs Gutscheinen "Sonstiges Objekt" - auch mehrfach im Jahr - kostenfrei besucht werden. Infos unter: (www.schloesser-und-gaerten.de)
Mit dem Gutschein "Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn" kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, am 12. Mai 2019 oder am 15. September 2019 zu einem ermäßigten Preis besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 5 Euro.
Der Gutschein für den Europa Park gilt nur am 8. September 2019. An diesem Tag wird pro Person ebenfalls eine Ermäßigung von 5 Euro gewährt.
Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen.
Das Porsche-Museum in Stuttgart bietet Passinhabern an einem beliebigen Tag im Januar 2019 oder November 2019 einmalig einen kostenfreien Eintritt an.
Das SENSAPOLIS am Flugfeld in 71063 Sindelfingen bietet allen auf dem Landesfamilienpass eingetragenen Personen einen um 5 Euro ermäßigten Eintritt p. P. und Einzelticket. Das Angebot ist nur gültig vom 1. Mai - 31. Juli 2019.
Die Familienkarte für das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf bekommen Familien mit Landesfamilienpass um 5 Euro ermäßigt, also für 22 Euro. Für Alleinerziehende ist der Eintritt mit Einzelkarten allerdings günstiger.
Für die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim gibt es zwei Gutscheine, mit dem Familien die Ravensburger Kinderwelt für 5 Euro besuchen können. Der erste Gutschein gilt für die Zeit vom 01.02. - 30.04.2019 und der zweite vom 03.07. - 10.09.2019.
Neu hinzugekommen sind:
Das Dornier-Museum Friedrichshafen. Hier kann man eine Zeitreise durch 100 Jahre Luft- und Raumfahrt erleben.
Der Landesfamilienpass ermöglicht einen ermäßigten Eintritt: Erwachse 8 Euro (statt 11 Euro) sowie freier Eintritt für Kinder und Jugendliche von 6 - 16 Jahren (statt 5 Euro)
Der Schwaben Park bei Kaisersbach liegt mitten im Welzheimer Wald und gehört zu den vier großen Freizeitparks in Baden-Württemberg. Mit entsprechenden Gutscheinen wird am 27.04.2019 oder am 22.09.2019 einem um 3,50 Euro ermäßigten Eintritt pro Person angeboten.
Das Brezelmuseum in Erdmannhausen bei Marbach (a.N.) befindet sich in der ehemaligen Brezelfabrik Emil Huobers, in der er vor über 60 Jahren seine Idee einer knusprig, durchgebacken Laugenbrezel umsetzte. Der Landesfamilienpass ermöglicht ohne zusätzlichen Gutschein einen ermäßigten Eintritt: Erwachsene 3 Euro (statt 5 Euro) sowie eine Familienkarte für 6 Euro (statt 12 Euro)
Die Sinn-Welt im Jordanbad in Biberach hilft sowohl Kindern als auch Erwachsenen zu erfahren, was die eigenen Sinne leisten können und wozu sie fähig sind. Ohne zusätzlichen Gutschein gibt es einen ermäßigten Eintritt: Familienkarte für 21 Euro (statt 25 Euro); Alleinerziehende erhalten 2 Euro Rabatt.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (www.sozialminsterium-bw.de) sind unter "Soziales" > "Familie" > Leistungen "Landesfamilienpass" eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für die Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Zum berechtigten Personenkreis gehören:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben bzw. Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft/gleichgeschlechtliche Partnerschaft;
- Familien mir nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien bzw. Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft/gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 % Behinderung;
- Familien, die SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
- Familien nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Die neuen Gutscheine sowie die Antragsformulare für neue Landesfamilienpässe sind ab sofort im Bürgerbüro Pfaffenrot und in den Ortsverwaltungen Burbach und Schielberg erhältlich.
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18.00 Uhr
Termine auch nach telefonischer Vereinbarung
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