Melderegister (Auskunft / Übermittlungssperre)
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 5,10 Euro. Sofern eine erweiterte Melderegisterauskunft benötigt wird, muss das berechtigte Interesse glaubhaft gemacht werden. Die Gebühr dafür beträgt dann 10,20 Euro.
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18.00 Uhr
Termine auch nach telefonischer Vereinbarung
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Melderegister (Auskunft / Übermittlungssperre) finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: