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Donnerstag, 2. Oktober 2025

Brennholzbestellung 2026

Einleitung/Allgemeines: Die Brennholzversorgung der Marxzeller Einwohnerschaft hat für den Gemeinderat wie auch für die Gemeindeverwaltung einen hohen Stellenwert. Nachdem die Umstellung vom Versteigerungsverfahren zum Bestellverfahren sich bewährt hat, wird dieses weiterhin beibehalten. Hierdurch kann die Priorität der innerörtlichen Versorgung mit Brennholz gerechter gewährleistet werden und führt zur verbesserten Planbarkeit beim Forsteinschlag. Die Zuteilung des Holzes erfolgt durch die Verwaltung in Absprache mit dem Förster an die anmeldenden Personen. Beim Hartlaubholz sind auch andere

Verfahren:
Grundlage sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Forstes für den Verkauf von
Brennholz lang und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Aufarbeitung und den
Verkauf von Flächenlosen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die
Bestellformulare sind auf der Homepage der Gemeinde unter www.marxzell.de zu finden.
Im Gemeindewald Marxzell werden die Brennholzsortimente Brennholz lang, Flächenlose und
Sterholz angeboten. Alle drei Sortimente werden nur nach vorheriger schriftlicher Bestellung
zugeteilt.
Die Gemeinde benötigt relativ früh einen möglichst genauen Überblick über den Bedarf, damit
beim winterlichen Holzeinschlag entsprechend reagiert werden kann. Die Bestellungen können
ab sofort getätigt werden, die Bestellfrist endet am 31. Oktober 2025. 

Nachträglich eingehende Bestellungen beim Brennholz lang sowie beim Sterholz können bei der
Hauptvergabe nicht mehr berücksichtigt werden.


Brennholz lang:


Beim Brennholz lang werden mehrere schwächere bis mittelstarke Baumstämme an einem
befahrbaren Weg seitlich abgelegt und vermessen. Ihr Holz liegt konzentriert beieinander und
kann von Ihnen auf die gewünschte Länge eingesägt werden. Sofern das Holz aus
vollmechanisierter Aufarbeitung stammt, ist es bereits auf eine einheitliche Länge abgelängt.
Nach Zahlungseingang beträgt die Abfuhrfrist 3 Monate. Sollte das Holz nicht abgefahren sein
und der Gemeinde Marxzell kein entsprechender Grund zur Anerkennung vorliegen, geht das
Holz in das Eigentum der Gemeinde Marxzell über. Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises
besteht nicht.
Bei der Holzmenge kann allerdings nicht immer exakt die gewünschte Menge zur Verfügung
gestellt werden. Abweichungen von rund 10 % der bestellten Holzmasse sind daher möglich und
müssen toleriert werden.
Beim Hartlaubholz müssen auch andere Baumarten (z.B. Eiche, Ahorn, Kirsche….) toleriert
werden, reine Buchen Brennholz lang Polter sind zwar die Regel, können aber nicht beansprucht
werden.

Preise:

Hartlaubholz: 85,00 Euro/Fm inkl. MwSt.
Nadelholz: 55,00 Euro/Fm inkl. MwSt.


Achtung:

Die Bestellung und Abrechnung von Brennholz in langer Form erfolgt in der
Einheit Festmeter. Bei der Bestellung bitte den Umrechnungsfaktor beachten (1 Festmeter)
entspricht 1,43 Rm (Raummeter oder Ster).

Flächenlos

Beim Flächenlos handelt es sich i.d.R. um Kronenholz oder umgesägte, aber nicht aufgearbeitete
Baumstämme, die auf der Hiebsfläche verbleiben. Nach Zahlungseingang beträgt die Abfuhrfrist
6 Monate. Sollte das Holz nicht abgefahren sein und der Gemeinde Marxzell kein entsprechender Grund zur Anerkennung vorliegen, geht das Holz in das Eigentum der Gemeinde Marxzell
über. Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises besteht nicht.

Preise je nach Holzart, Holzmenge und Gelände, zwischen 10,00 Euro und 15,00 Euro je Ster
inkl. MwSt.

Sterholz

Das Sterholz wird wie bisher als aufgespaltetes Holz in einer Länge von ca. 1m konzentriert an
einem befahrbaren Weg seitlich aufgesetzt. Nach Zahlungseingang beträgt die Abfuhrfrist 3
Monate. Sollte das Holz nicht abgefahren sein und der Gemeinde Marxzell kein entsprechender
Grund zur Anerkennung vorliegen, geht das Holz in das Eigentum der Gemeinde Marxzell über.
Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises besteht nicht.

Der Preis beträgt 155,00 Euro inkl. MwSt. je Ster.

Bestellungen/Bereitstellung:

Bestellungen sind nur in schriftlicher Form unter Verwendung der hinterlegten Bestellformulare
möglich. Die Bestellung ist verbindlich. Die Bestellfrist für Brennholz lang und Sterholz endet am
31. Oktober 2025.

Brennholz lang wird voraussichtlich bereits ab Dezember 2025 je nach Verfügbarkeit
kontinuierlich ausgegeben. Spätestens zum 31. März 2026 sollten alle Bestellungen
abgearbeitet sein. Die Ausgabe des Sterholzes erfolgt voraussichtlich im Mai/Juni 2026.


Die Bestellformulare können wie bisher in den Rathäusern abgegeben werden oder per E-Mail
(morena.glasstetter@marxzell.de) direkt an die Holzverkaufsstelle der Gemeinde Marxzell
(Frau Morena Glasstetter) geschickt werden. Eine Bestellung kann auch persönlich bei Frau
Glasstetter in schriftlicher Form während der Sprechzeiten erfolgen bzw. abgegeben werden.