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Montag, 3. Juli 2023

Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bekanntgaben aus der öffentlichen Sitzung vom 26. Juni 2023

Bekanntgaben

 

Radwegeerneuerung zwischen Waldbronn und Bad Herrenalb

BM Eisele teilte in der Sitzung aus der aktuellen Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit, dass entlang der L564 zwischen Waldbronn und Bad Herrenalb, auf einer Länge von rund 14 km, der Albtalradweg saniert wird. Ab 26. Juni bis voraussichtlich 14. Juli 2023 erfolgt die Sanierung des ersten, rund 1,3 km langen Abschnitts von Waldbronn-Busenbach bis Waldbronn-Etzenrot. Die Arbeiten finden unter Vollsperrung statt. Der Fuß- und Radverkehr wird über den östlich der Strecke liegenden, gut befestigten Wirtschaftsweg umgeleitet. Die Umleitung ist ausgeschildert.

 

Genehmigung Haushalt 2023

BM Eisele informierte in der Sitzung, dass die Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.05.2023 die vom Gemeinderat am 20.03.2023 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt hat. Die Bekanntgabe hierüber erfolgte bereits in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes.

 

Vollsperrung der K3555 Albtalstraße nach Pfaffenrot

Weiter informierte BM Eisele über die aktuelle Vollsperrung der K3555 von der Albtalstraße nach Pfaffenrot vom 26. Juni bis 15. Juli 2023. Im Rahmen der Umleitung wird die Holzbachstraße bergaufwärts zur Einbahnstraße. Sie informierte darüber hinaus, dass auch die Verwaltung die getroffenen Maßnahmen rund um die Umleitungsregelungen für problematisch empfindet und diese bereits in Verhandlungen mit der Straßenverkehrsbehörde ist.

 

Projektaufruf Kleinprojekte der LEADER-Aktionsgruppe „Regionalentwicklung Mittelbaden Schwarzwaldhochstraße e.V.“

Daneben machte BM Eisele auf den aktuellen Projektaufruf für Kleinprojekte der LEADER-Aktionsgruppe „Regionalentwicklung Mittelbaden Schwarzwaldhochstraße e.V.“ aufmerksam. Dort können im Rahmen des Regionalbudgets Kleinprojekte zur Förderung eingereicht werden. Sie freute sich, dass aus Marxzell bereits drei Projekte gefördert werden konnten. Der voraussichtliche Auswahltermin für alle eingereichten Anträge bis 26.06.2023 wird am 19.07.2023 stattfinden.

 

Ausweisung von Flächen für Windenergie und Freiflächensolaranlagen in der Region Mittlerer Oberrhein – Bericht von Herrn Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske

Herr Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske berichtete in der Sitzung über die Entwicklung der Freiflächen-Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die gesetzlichen Vorgaben sowie die Bedeutung derer für die kommunale Bauleitplanung und informierte über die künftigen Aufgaben für Regionalverband und Gemeinde in diesem Zusammenhang. BM Eisele dankte Herrn Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske für seinen Vortrag und Engagement in dieser Sache.

 

Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen mit den drei Plangebieten „Im Engert II“, „Wasseräcker“ und „Ammenäcker“ nach § 13 b Baugebiete

  1. a) Entscheidung zur weiteren Planung nach Abschlussbericht des Erschließungsträgers
  2. b) Beratung und Beschlussfassung über die Ergebnisse der freiwilligen frühzeitigen

Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Marxzell plant die Entwicklung dreier Baugebiete nach § 13 b BauGB. Herr Ursprung stellte im Rahmen der letzten Sitzung den Abschlussbericht zur Mitwirkungsbereitschaft seitens der Grundstückseigentümer sowie die daraus resultierenden Empfehlungen zu den Plangebieten vor.  Der Gemeinderat beschloss, nach dem in der Sitzung vom 22. Mai weitere Fragen zu klären waren, in dieser Sitzung, die Entwicklung des Plangebietes „Ammenäcker II“ im Ortsteil Schielberg weiter voranzutreiben und beauftragte die Verwaltung, zu prüfen, welche Gutachten zur Erstellung des B-Planes notwendig werden und deren Kosten zu ermitteln. Für das Plangebiet im Engert II konnte noch keine endgültige Entscheidung getroffen werden, die Verwaltung wurde gebeten, nochmals auf einen Eigentümer zuzugehen. Das Plangebiet Burbach „Wasseräcker“ betreffend, bestand Einigkeit dahingehend, dieses vorerst nicht weiter voranzutreiben.

Nach der Entscheidung darüber, mit welchen Plangebieten weiter vorangegangen werden soll, war über die Ergebnisse der freiwilligen frühzeitigen Beteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Der Gemeinderat beschloss für das Plangebiet „Ammenäcker II“ die in der Synopse dargestellten Abwägungsvorschläge zu den Ergebnissen der freiwilligen frühzeitigen Beteiligung und der Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß den Paragraphen 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Abwassersatzung zum 01. Januar 2024

Im Zuge einer Systemumstellung des IT-Dienstleisters „Komm.ONE“ wird die Veranlagung von Steuern und Gebühren schrittweise in eine neue Systemumgebung übergeleitet. Den Auftakt macht der Bereich „Wasser und Abwasser“. Hierbei wurde durch Komm.ONE angeregt, die Fälligkeit der Vorauszahlungen für die Gebühren für Wasser und Abwasser frühzeitig neu zu regeln. Die neue Systematik sieht vor, dass es vier, statt bisher drei Vorauszahlungen geben wird. Diese werden jeweils zum Ende des Quartals zum 30.03., 30.06., 30.09. und 30.12. fällig. Hierdurch werden 100 % der Vorauszahlungen im laufenden Jahr fällig. Die jährliche Kalkulation der neuen Gebühren wird wie üblich bis zum Herbst durchgeführt. Daraufhin stimmte der Gemeinderat der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) zum 01. Januar 2024 zu.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01. Januar 2024

Analog zur Abwassersatzung (s.o.) stimmte der Gemeinderat auch der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) zum 01. Januar 2024 zu.

 

Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ der Gemeinde Marxzell

Im Jahr 2020 wurde das Eigenbetriebsgesetz für BW dahingehend geändert, dass für die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe künftig in deren Betriebssatzung festgelegt sein muss, ob sie auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen sollen. Es wurde eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2023 eingeräumt, welche nun abgelaufen ist und die Betriebssatzung zu ändern ist. Da es aufgrund der kurzen Betriebssatzung übersichtlicher und transparenter erscheint, wird die Satzung im Ganzen neu gefasst, statt lediglich geändert und ergänzt. Die Verwaltung empfiehlt die Option, die Vorschriften des Handelsgesetzbuches anzuwenden. Diese wurden bereits bisher für die Wirtschaftsführung angewandt, wobei die Gemeinde gute Erfahrungen damit gemacht hat. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung der Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ rückwirkend zum 01. Januar 2023 zu. Gleichzeitig wird die bestehende Betriebssatzung vom 22. Juni 202 außer Kraft gesetzt.

 

Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan, den Finanzplan und das Investitionsprogramm des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ für das Wirtschaftsjahr 2023

  1. a) Aufhebung des Beschlusses vom 20. März 2023
  2. b) erneute Beschlussfassung

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 31. Mai 2023 die Gesetzmäßigkeit der am 20. März 2023 gefassten Feststellungsbeschlüsse zum Wirtschaftsplan sowie Finanzplan und Investitionsprogramm des „Eigenbetriebs Wasserwerk“ der Gemeinde Marxzell für das Jahr 2023 nicht bestätigt. Hintergrund ist, dass im Rahmen der Novellierung des Eigenbetriebsrechts spätestens ab dem 01. Januar 2023 das neue Eigenbetriebsrecht und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verbindlich anzuwenden sind. Die Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf Grundlage des Handelsgesetzbuchs sieht insbesondere neue Mustervordrucke vor, welche ab 2023 anzuwenden sind. Ferner ist eine Stellenübersicht und eine Übersicht über die liquiden Mittel des Eigenbetriebs nun zwingend aufzustellen. Gemeinderat hob daher die Feststellungsbeschlüsse vom 20.03.2023 für den Wirtschaftsplan sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm des Eigenbetriebs „Wasserwerk“ der Gemeinde Marxzell für das Jahr 2023 auf. Anschließend stellte er den Wirtschaftsplan, den Finanzplan und das Investitionsprogramm des „Eigenbetriebs Wasserwerk“ der Gemeinde Marxzell für das Jahr 2023 neu fest.

 

Bürgermeisterwahl 2023

- Korrektur des unter Vorlage 23/2023-ö gefassten Beschluss zum Ausschreibungstext der Stellenausschreibung

Zu Beginn des Jahres legte der Gemeinderat die Regularien zur Bürgermeisterwahl sowie den entsprechenden Wahltermin fest. Im Rahmen dieser Festlegung entschied der Gemeinderat auch das Datum zur Veröffentlichung der Ausschreibung sowie den Ausschreibungstext. Im Rahmen des Sitzungsverlaufs der Sitzung vom 22. Mai stellte die Fraktion Marxzellplus den Antrag, die Besoldungsgruppe mit in die Ausschreibung aufzunehmen. Das Gremium stimmte daraufhin, trotz Bedenken der Verwaltung, dafür ab, folgende Ergänzung aufzunehmen: „Die Stelle ist in die Besoldungsgruppe A15/A16 eingestuft.“. Inzwischen erfolgte die Rückmeldung der Rechtsaufsicht, welche die Verwaltung auf das Landeskommunalbesoldungsgesetz – LkomBesG hinwies. Nach diesem erfolgt die Einweisung eines Bürgermeisters erst nach der Wahl in das Amt. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, die ursprüngliche Formulierung „Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.“ beizubehalten.

 

Am 02.06.2023 erhielt die Verwaltung daneben Mitteilung durch den Gemeindetag, dass es eine Änderung des Mustertextes zur Stellenausschreibung gibt, welche aus Rechtssicherheitsgründen ebenfalls einzuarbeiten war. Der Gemeinderat beschloss daraufhin die Korrektur der Stellenausschreibung. Alle weiteren bislang gefassten Beschlüsse zur Bürgermeisterwahl bleiben hiervon unberührt.

 

Beratung und Beschlussfassung über die befristete Anmietung eines Räum- und Streufahrzeuges zur Durchführung des Winterdienstes für die Wintermonate in den Jahren 2023 bis 2026

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 wurde die Beschaffung eines Kommunalfahrzeuges i.H.v.250.000 € für den Bauhof der Gemeinde Marxzell abgelehnt, welches neben dem ganzjährigen Einsatz im Bauhof auch die Anmietung eines Winterdienstfahrzeuges für jeweils 5 Monate ersetzt hätte. Zuletzt wurde in der Gemeinderatssitzung vom 28. September 2020 die Anmietung eines geeigneten Räum- und Streufahrzeuges für den Bauhof Marxzell zur Durchführung des Winterdienstes beschlossen. Der Zeitraum der Anmietung umfasste insgesamt drei Wintersaison´s (jeweils 01. November – 31. März) für die Jahre 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023. Nachdem diese Vergabe ausgelaufen ist, hat die Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung für die nächste Periode vorgenommen. Bis zur Angebotsfrist gingen zwei Angebote bei der Verwaltung ein. Der Gemeinderat beschloss daraufhin die Anmietung des Fahrzeuges in Höhe von 4.641,00 € brutto/Monat, für die kommenden drei Wintersaisons bei der Fa. Landmaschinen Kälber, Remchingen.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung für einen 20 Jahre alten Schlegelmulcher

 

Seit dem Jahr 2009 ist im Bauhof der Gemeinde Marxzell ein Schlegelmulcher der Marke Votex Jumbo im Einsatz, welcher damals bereits gebraucht erworben wurde und aus dem Baujahr 2003 datiert. Im Haushalt sind für die Ersatzbeschaffung 32.500 € vorgesehen. Bereits während den Haushaltsberatungen wurde seitens der Verwaltung und dem Bauhof vorgeschlagen, keinen Schlegelmulcher im bisherigen Umfang, sondern einen für die Arbeiten flexibleren Teleskoparm (Auslegemäher) hierfür anzuschaffen. Für die Beschlussfassung wünschte das Gremium entsprechende Preisvergleiche für beide Varianten. Die Verwaltung hat bei insgesamt drei Anbietern jeweils für einen entsprechenden Schlegelmulcher als auch für einen Auslegemäher (Teleskoparm) angefragt. Zwei Anbieter gaben entsprechende Angebote ab. Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung des Auslegemähers TIFERMEC GEO VISION 600 P zum Angebotspreis i.H.v. 41.436,99 € bei der Fa. Landmaschinen-Kälber GmbH, Remchingen. Die Anschaffung des TIFERMEC-Auslegemähers zum Preis von 41.436,99 €, bedeutet bei einem Haushaltsansatz von 32.500 € gleichzeitig eine überplanmäßige Ausgabe von 8.936,99 €. Der Gemeinderat stimmte der überplanmäßigen Ausgabe zu.

 

Freiwillige Feuerwehr Marxzell

Umstellung des Sprechfunksystems auf Digitalfunk

- Auftragserteilung zum Einbau von Digitalfunkgeräten (LOS 3)

Vor dem Hintergrund des Aufbaus eines neuen Funknetzes für die Feuerwehren (Digitalfunk) in Baden-Württemberg hat das Land Baden-Württemberg 2020 ein Förderprogramm herausgegeben. Dieses dient der Finanzierung der Anschaffungen für neue Funkgeräte in den Feuerwehrhäusern und den Feuerwehrfahrzeugen. Die Gemeinden Ettlingen, Malsch und Marxzell haben sich zusammengetan, um die erforderlichen Leistungen gemeinsam auszuschreiben und hierauf basierend, eine Zuwendung im Rahmen des Förderprogramms zu erhalten. Aufgrund erfolgloser 1. Gesamtausschreibung der Leistungen, sind die Kommunen zu dem Schluss gekommen, die Leistungen in differenzierten Losen auszuschreiben. Hierdurch konnte bereits die Anschaffung der Geräte im vergangenen Jahr vergeben werden. Nun haben die Gemeinden Rückmeldung zu dem Auftrag des Einbaus der Digitalfunkgeräte. Hierzu ging im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ein Angebot der Fa. IG Fahrzeugtechnik GbR ein. Der Gemeinderat beschloss die Beauftragung der Fa. IG Fahrzeugtechnik GbR mit einer Auftragssumme von 8.088,60 € sowie, sofern notwendig, der vorgestellten Eventualposten.