Sitzung des Gemeinderates vom 27.01.2014
Stationäre Jugendverkehrsschule im südlichen Landkreis
BM Schuster konnte zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Lay und Heybl vom Polizeipräsidium Karlsruhe, sowie Herrn BM Fedrow von der Stadt Ettlingen begrüßen. Es wurde ausgeführt, dass es sich bei der Jugendverkehrserziehung um eine sehr wichtige verkehrspädagogische Maßnahme für die Schülerinnen und Schüler handelt. Derzeit werden die Marxzeller Grundschüler in der Festhalle in Waldbronn beschult. Diese Halle sei allerdings für die Jugendverkehrserziehung nicht optimal geeignet und es können dort auch keine realistischen Verkehrssituationen geschaffen werden. Aus diesem Grund plane man derzeit eine stationäre Jugendverkehrsschule in Ettlingen, auf der auch künftig die Marxzeller Kinder unterrichtet werden könnten.
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 27. Januar 2014 zunächst dafür ausgesprochen, sich an den Kosten für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu beteiligen. Nach Vorliegen dieser Studie wird das Projekt erneut im Gemeinderat behandelt und über eine Realisierung beraten.
Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Marxzell
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. Januar festgelegt, dass im Jahr 2014 rund 200 Leuchten in den Ortsteilen Pfaffenrot und Burbach auf LED umgerüstet werden. Im Jahr 2015 sollen dann noch zusätzliche Straßenleuchten in Burbach und Schielberg folgen. Die Entscheidung über die auszuschreibende Leuchte wird zunächst im jeweiligen Ortschaftsratsgremium getroffen. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach Zusage des Zuschusses und Verabschiedung des Haushaltes.
Teilflächennutzungsplan Windenergie - Sachstandsbericht
Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 27. Januar 2014 über den aktuellen Sachstand beim Thema Windenergie informiert. In einem ersten Planungsprozess sind die Flächen 40, 42 und 43 auf der Gemarkung Marxzell untersucht worden. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass im Laufe des Planungsprozesses sich diese potentiellen Windnutzgebiete infolge der detaillierten Untersuchungen und vertieften Bewertungen als nicht geeignet für eine Konzentrationszone Windenergie herausstellten. Der Gemeinderat hat diese vorliegenden Ergebnisse zur Kenntnis genommen und sich einstimmig dafür ausgesprochen, die potentiellen Windnutzungsgebiete Nr. 40, 42 und 43 auch im weiteren Verfahren als nicht geeignet für eine Konzentrationszone Windenergie zu beurteilen.