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Brennholzbestellung 2024

Einleitung/Allgemeines:
Die Brennholzversorgung der Marxzeller Einwohnerschaft hat für den Gemeinderat wie auch für die Gemeindeverwaltung einen hohen Stellenwert. Nachdem die Umstellung vom Versteigerungsverfahren zum Bestellverfahren sich im vergangenen Jahr  bewährt hat, wird dieses weiterhin beibehalten. Hierdurch kann die Priorität der innerörtlichen Versorgung mit Brennholz gerechter gewährleistet werden und führt zur verbesserten Planbarkeit beim Forsteinschlag.


Die Zuteilung des Holzes erfolgt durch die Verwaltung in Absprache mit dem Förster an die anmeldenden Personen. Beim Hartlaubholz sind auch andere Baumarten (z.B. Eiche, Ahorn, Kirsche….) zu tolerieren. Reine Buchen Brennholz lang Polter sind zwar je nach Einschlagsgebiet möglich, werden jedoch nicht umfassend zur Verfügung stehen und können somit nicht
beansprucht werden.


Verfahren:
Grundlage sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Forstes für den Verkauf von Brennholz lang und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Aufarbeitung und den Verkauf von Flächenlosen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Bestellformulare sind auf der Homepage der Gemeinde unter www.marxzell.de zu finden.


Im Gemeindewald Marxzell werden die Brennholzsortimente Brennholz lang, Flächenlose und Sterholz angeboten. Alle drei Sortimente werden nur nach vorheriger schriftlicher Bestellung zugeteilt.


Die Bestellmengengrenze wird beim Sterholz auf 4 Ster pro Haushalt begrenzt. Beim Brennholz lang beträgt die Obergrenze 10 Festmeter pro Haushalt.


Die Gemeinde braucht relativ früh einen möglichst genauen Überblick über den Bedarf, damit beim winterlichen Holzeinschlag entsprechend reagiert werden kann. Die Bestellungen können ab sofort getätigt werden, die Bestellfrist endet am 27. November 2023 !!!!


Nachträglich eingehende Bestellungen beim Brennholz lang sowie beim Sterholz können bei der
Hauptvergabe nicht mehr berücksichtigt werden

Brennholz lang
Beim Brennholz lang werden mehrere schwächere bis mittelstarke Baumstämme an einem befahrbaren Weg seitlich abgelegt und vermessen. Ihr Holz liegt konzentriert beieinander und kann von Ihnen auf die gewünschte Länge eingesägt werden. Sofern das Holz aus vollmechanisierter Aufarbeitung stammt, ist es bereits auf eine einheitliche Länge abgelängt.
Nach Zahlungseingang beträgt die Abfuhrfrist 3 Monate. Sollte das Holz nicht abgefahren sein und der Gemeinde Marxzell kein entsprechender Grund zur Anerkennung vorliegen, geht das Holz in das Eigentum der Gemeinde Marxzell über. Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises besteht nicht.


Bei der Holzmenge kann allerdings nicht immer exakt die gewünschte Menge zur Verfügung gestellt werden. Abweichungen von rund 10 % der bestellten Holzmasse sind daher möglich und müssen toleriert werden. Beim Hartlaubholz müssen auch andere Baumarten (z.B. Eiche, Ahorn, Kirsche….) toleriert werden, reine Buchen Brennholz lang Polter sind zwar die Regel, können aber nicht beansprucht werden.
Preise
Hartlaubholz: 85,00 Euro/Fm inkl. MWSt.
Nadelholz: 55,00 Euro/Fm inkl. MWSt.
Achtung: Die Bestellung und Abrechnung von Brennholz in langer Form erfolgt in der Einheit Festmeter. Bei der Bestellung bitte den Umrechnungsfaktor beachten (1 Festmeter) entspricht 1,43 Rm (Raummeter oder Ster).


Flächenlos
Beim Flächenlos handelt es sich i.d.R. um Kronenholz oder umgesägte, aber nicht aufgearbeitete Baumstämme, die auf der Hiebsfläche verbleiben. Nach Zahlungseingang beträgt die Abfuhrfrist 6 Monate. Sollte das Holz nicht abgefahren sein und der Gemeinde Marxzell kein entsprechender Grund zur Anerkennung vorliegen, geht das Holz in das Eigentum der Gemeinde Marxzell über. Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises besteht nicht.

Preise je nach Holzart, Holzmenge und Gelände, zwischen 10,00 Euro und 15,00 Euro je Ster
inkl. MWSt.


Sterholz
Das Sterholz wird wie bisher als aufgespaltetes Holz in einer Länge von ca. 1m konzentriert an einem befahrbaren Weg seitlich aufgesetzt. Die Bestellmenge wird beim Sterholz auf 4 Ster je Haushalt begrenzt. Nach Zahlungseingang beträgt die Abfuhrfrist 3 Monate. Sollte das Holz nicht abgefahren sein und der Gemeinde Marxzell kein entsprechender Grund zur Anerkennung vorliegen, geht das Holz in das Eigentum der Gemeinde Marxzell über. Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises besteht nicht.


Der Preis beträgt 140,00 Euro inkl. MWSt. je Ster.


Bestellungen/Bereitstellung:
Bestellungen sind nur in schriftlicher Form unter Verwendung der hinterlegten Bestellformulare möglich. Die Bestellung ist verbindlich. Die Bestellfrist für Brennholz lang und Sterholz endet am 27. November 2023!

Brennholz lang wird voraussichtlich bereits ab Mitte/Ende Januar 2024 je nach Verfügbarkeit kontinuierlich ausgegeben. Spätestens zum 31. März 2024 sollten alle Bestellungen abgearbeitet sein. Die Ausgabe des Sterholzes erfolgt voraussichtlich im Mai 2024.


Die Bestellformulare können wie bisher in den Rathäuser abgegeben werden oder per E-Mail (juergen.Schaar@marxzell.de) direkt an die Holzverkaufsstelle der Gemeinde Marxzell (Herr Jürgen Schaar) geschickt werden. Eine Bestellung kann auch persönlich bei Herrn Schaar in schriftlicher Form während der Sprechstunden erfolgen bzw. abgegeben werden

Ihre Ansprechpartner

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18:00 Uhr
 

Zuständiges Amt

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