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Eheschließung / Eheurkunden

Auch wenn kein Aufgebot mehr erforderlich ist, sollte zwischen Anmeldung der Eheschließung und Eheschließung genügend Zeit für die Bearbeitung und Überprüfung vorhanden sein.

Sind beide Verlobte ledig und deutsch muß eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, eine Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts) und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Waren die Verlobten schon ein oder mehrmals verheiratet und/oder sind Kinder vorhanden, deren Namen durch die Heirat geändert werden soll, oder auch bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Verlobten, sollte direkt Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen werden.

 

Informationen durch das Serviceportal Baden-Württemberg:

Oder direkt bei der Gemeinde Marxzell:

Zuständiges Amt

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18.00 Uhr

Termine auch nach telefonischer Vereinbarung