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Gewerbe an-, ab- und ummelden

Häufig gestellte Fragen in Bezug auf Photovoltaikanlagen (PV)

 

Wann ist eine PV-Anlage gewerblich?

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, die regelmäßig Strom ins öffentliche Netz einspeist, gilt das als gewerbliche Tätigkeit. 

 

Welches Gewerbe bei PV-Anlage?

Photovoltaikanlagen sind von der Gewerbeanmeldung befreit, deren erzeugter Strom ausschließlich dem Eigenverbrauch dient oder die diesen nur im Mindestmaß in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Dieses Charakteristikum wird allen PV-Systemen zugeschrieben, deren Leistung 5 kWp nicht übersteigt. Bei allen anderen Anlagen muss eine Gewerbeanmeldung vom örtlichen Gewerbeamt erfolgen. 

 

Wann Photovoltaikanlage Finanzamt melden?

Photovoltaik-Anlagen müssen nur beim Finanzamt gemeldet werden, wenn Strom an Dritte verkauft wird, zum Beispiel durch Einspeisung ins Netz, und wenn dabei entweder ein Gewinn erzielt wird oder der Betreiber umsatzsteuerpflichtig ist.

 

Wie melde ich meine PV-Anlage beim Finanzamt an?

Melden Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur an. Das ist Voraussetzung für die Vergütungspflicht des Netzbetreibers. Teilen Sie dem Netzbetreiber die Umsatzsteuerpflicht (ob ja oder nein) und zugleich Ihre (neue) Steuernummer und die eigene Bankverbindung mit, damit die Vergütung ggf. plus Umsatzsteuer bezahlt wird.

 

Benötigen  Sie tiefergehende Informationen? Dann können Sie sich gerne auch an das Finanzamt Ettlingen wenden. 

 

Ihr Ansprechpartner

Zu folgenden Zeiten bin ich für Sie erreichbar:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag

08:30 -12:00 Uhr

 

Donnerstag

15:00 - 18:00 Uhr

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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Gewerbe an-, ab- und ummelden finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: