Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung
Wenn Sie eine öffentliche Verkehrsfläche bspw. im Rahmen einer Baustelle oder einer Veranstaltung nutzen möchten / müssen, benötigen Sie dafür eine Sondernutzungserlaubnis.
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18:00 Uhr
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: