Öffentliche Bekanntmachung
über die Aufstellung des Bebauungsplans "Höhenstraße Ost" in Marxzell,
Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses sowie
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Marxzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Höhenstraße Ost" in Marxzell gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Des Weiteren wurde in gleicher Sitzung der Entwurf gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Anlass und Ziel der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Gemeinde das Planungsziel, die städtebauliche Verträglichkeit einer behutsamen und geordneten Nachverdichtung zu regeln. Um die zukünftigen Nutzungsoptionen des Plangebietes zu definieren und das Gebiet städtebaulich und funktional zu ordnen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 2.750 m² sowie die Flurstücks-Nummer 2144 ganz sowie teilweise das Flurstück Nr. 2145 (Höhenstraße). Die genaue, maßgebliche zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dargestellten Lageplan.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf des Bebauungsplans "Höhenstraße Ost" und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung, Gestaltungsplan und Fachbeitrag Artenschutz liegen in der Zeit vom
18.11. bis einschließlich 20.12.2024
bei der Gemeinde Marxzell, Rathaus Pfaffenrot, Karlsruher Str. 2, 76359 Marxzell, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Beteiligungsunterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung können zudem im Internet auf der Homepage der Gemeinde Marxzell unter Gemeinde Marxzell: Bauleitplanung - Öffentliche Auslegungen bzw. über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können - schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Marxzell abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Marxzell, 12.11.2024
gez. Sabrina Eisele, Bürgermeisterin