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"Alter Ortsetter Pfaffenrot"

Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan “Alter Ortsetter Pfaffenrot” und örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Marxzell hat in seiner Sitzung am 20.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Alter Ortsetter Pfaffenrot” gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landes-bauordnung beschlossen.

In seiner Sitzung am 24.04.2023 hat der Gemeinderat eine Abwägung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen, den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Anlagen liegen in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023

bei der Gemeinde Marxzell, Rathaus Pfaffenrot, Karlsruher Str. 2, 76359 Marxzell, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung können während dieser Zeit auch hier abgerufen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können - schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung in Marxzell abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Marxzell, den 12.05.2023

gez. Sabrina Eisele, Bürgermeisterin